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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Kopieren und Beglaubigen: Regeln im Copyshop (2026)

Ein Copyshop kopiert, was du mitbringst. Ob du es kopieren darfst, hängt vom Werk und vom Zweck ab. Amtlich beglaubigen darf er die Kopie nicht: Das tun Behörden und Notare. Für Ausweise gelten außerdem eigene Kopierregeln.

Was du privat kopieren darfst

Das Urheberrecht erlaubt einzelne Kopien eines Werkes zum privaten Gebrauch, solange sie nicht dem Erwerb dienen. Papierkopien darfst du auch von einem anderen anfertigen lassen, also im Copyshop. Dafür darfst du bezahlen. Dient die Kopie unmittelbar oder mittelbar einem Erwerbszweck, etwa dem Betrieb deiner Firma, greift diese Regel nicht.

Kleine Teile eines erschienenen Werkes und einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften darfst du zum sonstigen eigenen Gebrauch kopieren. Eine Seitenzahl oder einen Prozentsatz nennt der Gesetzestext dafür nicht. Prozentangaben, die du im Netz liest, stehen nicht im Gesetz.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Ganze Bücher, Zeitschriften und Noten

Ein Buch oder eine Zeitschrift im Wesentlichen vollständig zu kopieren, ist nur mit Einwilligung der Rechteinhaber zulässig. Ausgenommen ist das Abschreiben. Zu den Ausnahmen zählt auch der eigene Gebrauch bei einem Werk, das seit mindestens zwei Jahren vergriffen ist. Ob ein Werk vergriffen ist, klärst du beim Verlag.

Auch Noten nennt die Vorschrift ausdrücklich: Sie regelt graphische Aufzeichnungen von Werken der Musik gemeinsam mit Büchern und Zeitschriften. Willst du Noten kopieren, frag vorher den Verlag.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Ausweis kopieren

Personalausweis und Reisepass darfst du nur so ablichten lassen, dass die Kopie eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Das schreiben Personalausweisgesetz und Passgesetz vor. Lässt du die Kopie im Laden anfertigen, braucht der Laden deine Zustimmung. Beim Personalausweis darf er die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Frag die Stelle, die die Ausweiskopie verlangt, wofür sie sie braucht.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Beglaubigte Kopie: nicht im Copyshop

Eine amtliche Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt. Das darf nicht jeder. Das Verwaltungsverfahrensgesetz nennt Behörden, und welche das vor Ort sind, bestimmt das Landesrecht. Sie beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde stammt oder die Kopie bei einer Behörde vorgelegt werden soll. Das gilt auch für Fotokopien. Notare dürfen Abschriften ebenfalls beglaubigen. Ein Copyshop ist weder Behörde noch Notariat.

Für private Schriftstücke, die privat bleiben, beglaubigt die Behörde nicht. Das schreibt zum Beispiel Hamburg. Dann bleibt der Notar. Bring in jedem Fall das Original mit.

Ob du die Kopie vorher im Copyshop machen sollst, hängt von der Stelle ab. München bittet, keine eigenen Kopien mitzubringen. Hamburg nimmt mitgebrachte Kopien an und berechnet dafür eine eigene Gebühr. Ruf bei der Behörde an, bevor du kopierst.

Auch die Gebühren sind verschieden. Berlin nennt 5,00 Euro je Seite, Köln 2 Euro je Seite. Beim Notar führt das Kostenverzeichnis des Gerichts- und Notarkostengesetzes für die Beglaubigung von Dokumenten 1,00 Euro für jede angefangene Seite auf, mindestens 10,00 Euro. Frag vorab nach dem Gesamtbetrag.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Freie und Hansestadt Hamburg, Landeshauptstadt München, Land Berlin – Service Berlin, Stadt Köln, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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