RATGEBER · STAND 16.10.2026
Preise im Copyshop: Aushang und Online-Aufträge (2026)
Seitenpreise einzelner Läden nennt dieser Ratgeber nicht, und eine amtliche Preisangabe dafür haben wir nicht gefunden. Er nennt die Regeln, an denen du Preisangaben prüfst: was ein Laden aushängen muss, wie er Preise angeben muss und was bei Online-Aufträgen gilt.
Was der Laden aushängen muss
Ein Laden, der Privatpersonen Leistungen wie Kopieren, Drucken oder Scannen anbietet, muss ein Preisverzeichnis für seine wesentlichen Leistungen aufstellen. Es gehört in die Geschäftsräume oder an den sonstigen Ort des Leistungsangebots. Gibt es ein Schaufenster oder einen Schaukasten, gehört es auch dorthin. Dann kannst du die Preise schon vor dem Betreten prüfen. Für Leistungen, die ein Laden regelmäßig anbietet, kannst du einen Aushang erwarten.
Das gilt nicht für jeden Auftrag. Ausgenommen sind Leistungen, die üblicherweise aufgrund schriftlicher Angebote oder Voranschläge erbracht werden, die auf den Einzelfall abgestellt sind. Ob dein Auftrag dazugehört, hängt von der Art der Leistung ab. Bei Sonderformaten oder größeren Auflagen lässt du dir ohnehin ein schriftliches Angebot geben.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Gesamtpreis, Einheit, Aufschlüsselung
Wer Privatpersonen Waren oder Leistungen anbietet, muss Gesamtpreise nennen. Das ist der Preis, der einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen ist.
Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, gehört zum Preis auch die Einheit, auf die er sich bezieht. Bei Kopien meint das zum Beispiel Seite oder Blatt, Format und Farbe. Frag danach, wenn der Aushang es nicht klar sagt.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Online bestellen: Versand und Widerruf
Bestellst du Drucke online, muss der Anbieter zusätzlich angeben, dass die Preise Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und ob Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen.
Im Laden vor Ort hast du kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen schreibt, widerrufen könne man nur Verträge, die im Internet, am Telefon oder in der Fußgängerzone abgeschlossen wurden. Die Widerrufsfrist beträgt dann 14 Tage.
Es gibt Ausnahmen. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung deine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist. Ein Druck nach deiner Datei kann darunterfallen. Lies vor der Bestellung die Angaben des Anbieters zum Widerruf.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand der Seite 23.10.2023), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Checkliste für den Anruf
Mit diesen Fragen klärst du Preis und Leistung, bevor der Auftrag läuft.
- Wie hoch ist der Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer?
- Worauf bezieht sich der Seitenpreis: Seite oder Blatt, Format, Farbe oder Schwarz-Weiß?
- Kommen Pauschalen oder Aufschläge dazu, etwa für Bindung, Eilauftrag oder Dateiaufbereitung?
- Gilt der genannte Preis für Privatpersonen oder netto für Gewerbekunden?
- Bei größeren Aufträgen: Bekomme ich ein schriftliches Angebot mit Menge, Format, Papier und Termin?
- Bei Online-Aufträgen: Was kostet der Versand, und wie läuft ein Widerruf ab?
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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
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